
Erstberatung
Ich nehme mir für Sie und Ihr Rechtsproblem im Rahmen einer Erstberatung Zeit. Bei der Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung der rechtlichen Lage und mögliche Handlungsalternativen bzw Vorschläge für eine weitere Vorgehensweise. Darüber hinaus kläre ich Sie über die Kosten eines möglichen Rechtsstreits (siehe dazu nachfolgend) auf.
Die rechtliche Erstberatung biete ich zu einem Preis von Euro 240,- inkl. USt und zzgl. Barauslagen (zB Grundbuchs- oder Firmenbuchauszüge) an.
Bitte nehmen Sie zur Erstberatung sämtliche Unterlagen mit.

Erstberatung
Ich nehme mir für Sie und für Ihr Rechtsproblem im Rahmen einer Erstberatung Zeit. Bei der Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung der rechtlichen Lage und mögliche Handlungsalternativen bzw Vorschläge für eine weitere Vorgehensweise. Darüber hinaus kläre ich Sie über die Kosten eines möglichen Rechtsstreits (siehe dazu gleich nachfolgend) auf.
Die rechtliche Erstberatung biete ich zu einem Preis von Euro 240,- inkl. USt und zzgl. Barauslagen (zB Grundbuchs- oder Firmenbuchauszüge) an.
Bitte nehmen Sie zur Erstberatung sämtliche Unterlagen, gegebenenfalls auch Ihre Rechtschutzversicherungsdaten, mit.
Das Rechtsanwaltshonorar
Ich vereinbare mein Honorar mit Ihnen individuell und damit maßgeschneidert auf das jeweilige Mandat. Es bestehen mehrere Möglichkeiten der Abrechnung, die zwei Geläufigsten stelle ich Ihnen nachfolgend vor.
Bevor ich meine Beratungstätigkeit beginne, werde ich Sie darüber aufklären, auf welche Art und Weise die Honorarabrechnung erfolgt und mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen. Darüber hinaus legen wir vorab den Abrechnungszyklus (generell monatlich bzw. nach individueller Vereinbarung) fest. Ist die Tätigkeit abgeschlossen, bin ich standesrechtlich dazu verpflichtet abzurechnen. Die Honorarvereinbarung erfolgt schriftlich, Sie erhalten von dieser eine Kopie.
Das Rechts- anwaltshonorar
Ich vereinbare mein Honorar mit Ihnen individuell und damit maßgeschneidert auf das jeweilige Mandat. Es bestehen mehrere Möglichkeiten der Abrechnung, die zwei Geläufigsten stelle ich Ihnen nachfolgend vor.
Bevor ich meine Beratungstätigkeit beginne, werde ich Sie darüber aufklären, auf welche Art und Weise die Honorarabrechnung erfolgt und mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen. Darüber hinaus legen wir vorab den Abrechnungszyklus (generell monatlich bzw. nach individueller Vereinbarung) fest. Ist die Tätigkeit abgeschlossen, bin ich standesrechtlich dazu verpflichtet abzurechnen. Die Honorarvereinbarung erfolgt schriftlich, Sie erhalten von dieser eine Kopie.
Das Rechtsanwaltshonorar
Ich vereinbare mein Honorar mit Ihnen individuell und damit maßgeschneidert auf das jeweilige Mandat. Es bestehen mehrere Möglichkeiten der Abrechnung, die zwei Geläufigsten stelle ich Ihnen nachfolgend vor.
Bevor ich meine Beratungstätigkeit beginne, werde ich Sie darüber aufklären, auf welche Art und Weise die Honorarabrechnung erfolgt und mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen. Darüber hinaus legen wir vorab den Abrechnungszyklus (generell monatlich bzw. nach individueller Vereinbarung) fest. Ist die Tätigkeit abgeschlossen, bin ich standesrechtlich dazu verpflichtet abzurechnen. Die Honorarvereinbarung erfolgt schriftlich, Sie erhalten von dieser eine Kopie.

Die Kosten eines Rechtsstreits
Häufig wird mir die Frage gestellt, wie viel ein Rechtsstreit eigentlich kostet. Ich möchte daher an dieser Stelle erklären, dass bei einem Rechtsstreit, der vor den Zivil-, Straf- oder Gerichten des öffentlichen Rechts geführt wird, nicht nur das Anwaltshonorar fällig wird, sondern auch Gerichtsgebühren sowie gegebenenfalls das gegnerische Anwaltshonorar zu bezahlen sind. Die konkreten Kosten eines Rechtsstreits können im Vorhinein meist auch nur grob geschätzt werden, da nicht absehbar ist, wie viele Verhandlungstermine stattfinden und wie viele Schriftsätze zu erstellen sind. Ich nehme mir daher für das Kostengespräch sehr viel Zeit und informiere Sie gerne auch regelmäßig über den aktuellen Prozesskostenstand.

Die Kosten eines Rechtsstreits
Häufig wird mir die Frage gestellt, wie viel ein Rechtsstreit eigentlich kostet. Ich möchte daher an dieser Stelle erklären, dass bei einem Rechtsstreit, der vor den Zivil-, Straf- oder Gerichten des öffentlichen Rechts geführt wird, nicht nur das Anwaltshonorar fällig wird, sondern auch Gerichtsgebühren sowie gegebenenfalls das gegnerische Anwaltshonorar zu bezahlen sind. Die konkreten Kosten eines Rechtsstreits können im Vorhinein meist auch nur grob geschätzt werden, da nicht absehbar ist, wie viele Verhandlungstermine stattfinden und wie viele Schriftsätze zu erstellen sind. Ich nehme mir daher für das Kostengespräch sehr viel Zeit und informiere Sie gerne auch regelmäßig über den aktuellen Prozesskostenstand.

Die Kosten eines Rechtsstreits
Häufig wird mir die Frage gestellt, wie viel ein Rechtsstreit eigentlich kostet. Ich möchte daher an dieser Stelle erklären, dass bei einem Rechtsstreit, der vor den Zivil-, Straf- oder Gerichten des öffentlichen Rechts geführt wird, nicht nur das Anwaltshonorar fällig wird, sondern auch Gerichtsgebühren sowie gegebenenfalls das gegnerische Anwaltshonorar zu bezahlen sind. Die konkreten Kosten eines Rechtsstreits können im Vorhinein meist auch nur grob geschätzt werden, da nicht absehbar ist, wie viele Verhandlungstermine stattfinden und wie viele Schriftsätze zu erstellen sind. Ich nehme mir daher für das Kostengespräch sehr viel Zeit und informiere Sie gerne auch regelmäßig über den aktuellen Prozesskostenstand.

Akontozahlungen
Bevor ich meine Tätigkeit beginne, vereinbare ich mit meinen Mandanten regelmäßig eine Akontozahlung entsprechend der jeweiligen Bemessungsgrundlage. Ein nach Abrechnung meiner Tätigkeit bestehender Rest des Akontos wird Ihnen unverzüglich rücküberwiesen.

Akontozahlungen
Bevor ich meine Tätigkeit beginne, vereinbare ich mit meinen Mandanten regelmäßig eine Akontozahlung entsprechend der jeweiligen Bemessungsgrundlage. Ein nach Abrechnung meiner Tätigkeit bestehender Rest des Akontos wird Ihnen unverzüglich rücküberwiesen.